2G-Regelung und Ausgangssperre ab 29.11.2021 im Landkreis Böblingen

Ab dem 29. November 2021 gelten im Landkreis Böblingen weitergehende lokale Beschränkungen, da die Inzidenz zwei Tage in Folge die Marke von 500 überschritten hat. Im Einzelhandel gilt im Landkreis Böblingen nun eine 2G-Regelung, d. h. Zugang nur für geimpfte und genesene Personen. Ausnahmen gelten für Betriebe und Märkte der Grundversorgung. Außerdem ist nicht-immunisierten Personen der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Zudem gilt in vielen Bereichen die 2G-Regel, Zugang nur für geimpfte und genesene Personen, bzw. die 2G-plus-Regel, Zugang nur für geimpfte und genesene Personen mit negativem Test.

Quelle: https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/coronavirus.html