Förderprogramm Soforthilfe Corona Baden Württemberg

Es gibt seitens des Landes nun eine erste Veröffentlichung. Darin sind die bereits hier gepostet Inhalte genannt, aber auch der Antragsprozess.
Der Prozess soll komplett elektronisch möglich sein!!

Weitere Dinge in der Gruppe:
https://www.facebook.com/groups/643473529558196

Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg. Anträge dürfen nur von Unternehmen gestellt werden, die noch keine vergleichbare Hilfe des Landes Baden-Württemberg oder eines anderen Bundeslandes für eine möglicherweise in einem anderen Bundesland oder in Baden-Württemberg bestehende Betriebsstätte beantragt oder erhalten haben. Die Anträge sind in diesem Zusammenhang von dem Hauptsitz des Unternehmens zu stellen.
Antragsformulare sind vollständig auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben, einzuscannen und über das Online-Portal an die jeweilig zuständige Kammer zu übermitteln.

Sollten Sie Mitglied einer Kammer (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) sein, halten Sie bitte Ihre Mitgliedsnummer bereit. Auch wenn Sie kein Kammermitglied sind und daher keine Mitgliedsnummer haben, werden Sie hier Ihren Antrag stellen können.
Sollten Sie bereits Kontakt zur L-Bank gehabt haben, halten Sie bitte auch diese Kundennummer bereit.
Im Rahmen des Antrags wird die Handelsregisternummer (soweit vorhanden) und Umsatzsteuer-ID (ersatzweise Steuernummer) abgefragt werden. Bitte halten Sie diese bereit.
Bitte halten Sie außerdem Informationen zu Ihrer Bankverbindung bereit.
Im Rahmen des Antrags wird eine De-minimis-Erklärung angefordert werden. Halten Sie daher bitte Informationen über ggf. bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen bereit.
(Eine gute Erklärung zu De-minimis-Beihilfen finden Sie auf dem Portal www.fuer-gruender.de)
Bitte halten Sie auch Informationen zu weiteren staatlichen Hilfen, die Sie im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ggf. erhalten oder beantragt haben, bereitIm Rahmen des Antrags wird die Höhe Ihres Liquiditätsengpasses (auf drei Monate) abgefragt werden. Halten Sie bitte Informationen hierzu bereit.
Im Rahmen des Antrags wird die Anzahl der Beschäftigten Ihres Unternehmens abgefragt werden. Halten Sie bitte Informationen hierzu bereit. Hilfestellung bei der Berechnung der Vollzeitäquivalente s. oben.
Da nur Dokumente im pdf-Format angenommen werden können, informieren Sie sich bitte vorab, wie ggf. andere Dateiformate über bspw. Onlineangebote kostenlos in pdf-Formate gewandelt werden können.

Quelle: https://wm.baden-wuerttemberg.de/…/list…/soforthilfe-corona/