Stand: 09.04.2020 / 08:20 Uhr

Wir haben uns bemührt alle Hilfen übersichtlich und verständlich darzustellen. Wir können leider nicht ausschließen, dass sich Dinge spontan ändern. Dazu ist die Lage noch immer zu dynamisch. Wir werden aber so schnell wie möglich die Einträge aktualisieren.
Sollten Sie weitere wichtige Hinweise haben, so senden Sie diese bitte an: media@ghv-renningen.de.
Vielen Dank!

Übersicht aller Hilfen durch das Land Baden-Württemberg

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-wm/

Portal Soforthilfen:

Antrag: https://assets.baden-wuerttemberg.de/pdf/200325_Antrag_Soforthilfe-Corona_BW.pdf

IHK Corona-Hotline 0711 2005 1677 – täglich von 8 bis 20 Uhr

Richtlinien zur Vergabe: https://ghv-renningen.de/wp-content/uploads/2020/03/200325_Richtlinie_Soforthilfe-Corona_BW.pdf

Link zum Portal zur Eingabe des Antrags: https://www.bw-soforthilfe.de/

IHK Stuttgart: https://www.stuttgart.ihk24.de/haupt-serviceberatung/coronavirus-informationen-unternehmen/verteilung-der-soforthilfe–4737606

VORBEMERKUNG

Liebe Unternehmer, bitte behaltet bei euren Anträge immer im Hinterkopf, dass diese Leistungen als Einnahmen zu versteuern sind. Es wird also daraus ggf. eine Steuerlast entstehen.
Es ist sehr! wichtig, dass Ihr alle Schritte mit eurem Steuerberater abstimmt.

CHECHLISTE FÜR DIE BEANTRAGUNG

Aktuell stehen die Anträge noch nicht zur Verfügung. Aber mit Unterstützung unses Mitglied „mindtrace Stieber Beratung GbR“ haben wir eine Checkliste zusammen gestellt, mit der Sie heute schon die Unterlagen zusammen stellen könne die Sie morgen vermutlich benötigen.
Checklist als PDF

Mietzahlungen

Wer aufgrund der Corona-Krise seine Miete nicht mehr leisten kann, darf nicht gekündigt werden. Dies gilt für Mietschulden zwischen dem 1. April und 30. September 2020.

ERTRAGSAUSFALLVERSICHERUNG *NEU*

Wer eine Versichernug zur Absicherung von Betriebsschließung, Ertragsausfall, etc. hat, sollte dort den Schaden melden! Es gibt erste Versicherer die hier zumindest anteilig für Schäden aufkommen.

KURZARBEIT

Kurzarbeit kann aktuell beantragt werden, wenn 10 Prozent der Angestellten von Arbeitsausfällen betroffen sind. Dies ist auch rückwirkend zum 01. März 2020 möglich!

Für die Arbeitszeit werden die Mitarbeiter vom Staat mit 60 Prozent des pauschalierten Nettolohns entschädigt – 67 Prozent, wenn er ein oder mehrere Kinder hat. Die Arbeitszeit kann bis auf null Stunden heruntergefahren werden

Wer hilft?

Bundesagentur für Arbeit

Online Antrag: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

GRUNDSICHERUNG FÜR SELBSTSTÄNDIGE

Seit 23. März 2020 kann Grundsicherung (auch aufstockend) ohne die Offenlegung der Vermögensverhältnisse beantragt werden. Auch die Überprüfung der Wohnungsmiete entfällt. Dies gilt für 6 Monate.

Auch der Kinderzuschlag kann leichter beantragt werden.

Wer hilft?

Bundesagentur für Arbeit

Online Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

STEUERN

Anträge auf Steuerstundung ohne Nachweise können für folgende Steuerarten beim Finanzamt gestellt werden:

  • Einkommenssteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Umsatzsteuer
  • Die Stunden erfolgt zinsfrei
  • Säumniszuschläge werden erlassen
  • keine Vollstreckung zu befürchten

Wer hilft?

Steuerberater

Formular öffnen / herunterladen

Antrag auf Reduzierung der Vorauszahlung
Ebenfalls vereinfacht ohne größere Nachweise möglich
Gilt auch für Vorauszahlungen für Jahre, für die noch keine Steuerklärung abgegeben wurde.
Beispiel:
Für 2018 wurde Steuererklärung abgegeben und Bescheid kommt.
Für 2019 wird die Vorauszahlung vom Finanzamt angepasst. Diese rückwirkende Anpassung kann auch reduziert werden.

Steuerarten:

  • Einkommenssteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Umsatzsteuer

Wer hilft?

Steuerberater

Formular öffnen/ herunterladen

Härtefallfonds des Landes Baden-Württemberg

  • Gilt für alle Branchen
  • Gilt für Unternehmen bis maximal 50 Beschäftigte
  • Zahlung von maximal 30.000 EUR, abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter

Die Antragsformulare sollen bis Mitte KW 13, spätestens 25.03.2020 zur Verfügung stehen.
Inhalte der Anträge müssen abgewartet werden. Es ist zu erwarten, dass die betroffenen Unternehmen eine Liquiditätsplanung vorlegen müssen. Diese könnte jetzt schon erstellt werden.

Die Beantragung erfolgt über die örtlich zuständige IHK auf elektronischem Weg. Für alle Berufsgruppen, auch für nicht Kammermitglieder.

Wer hilft?

Steuerberater
IHK (auch für nicht Kammermitglieder)
GHV ( https://www.facebook.com/groups/64347352955819)

Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige der Bundesregierung

Finanzielle Soforthilfe

Zielgruppe:

  • Kleinstunternehmen
  • Soloselbstständige
  • Angehörige der freien Berufe

Vorraussetzungen für Soforthilfe:

  • wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona
  • Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein
  • Schadenseintritt nach dem 11.03.2020

Leistungen:

  • Maximal 9.000 EUR Einmalzahlung für 3 Monate bei maximal 5 Beschäftigten
  • Maximal 15.000 EUR Einmalzahlung für 3 Monate bei maximal 10 Beschäftigten
  • Maximal 30.000 EUR Einmalzahlung für 3 Minate bei maximal 50 Beschäftigten

Weitere Hinweise:

  • Sofern der Vermieter die Miete um mind. 20% reduziert, kann der evtl. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für weitere 2 Monate eingesetzt werden
  • Die Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpässe bedingt durch Corona sind zu versichern
  • Kumulierung mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit Corona sind möglich.
  • Überkompensation ist zurückzuzahlen
  • Bei der Steuerveranlagung 2020 für die Einkommens- oder Körperschaftssteuer wird der Zuschuss gewinnwirksam berücksichtigt.

Beantragung

Sollten Sie Mitglied einer Kammer (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) sein, halten Sie bitte Ihre Mitgliedsnummer bereit. Auch wenn Sie kein Kammermitglied sind und daher keine Mitgliedsnummer haben, werden Sie hier Ihren Antrag stellen können.

Antragsformulare sind vollständig auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben, einzuscannen und über das Online-Portal an die jeweilig zuständige Kammer zu übermitteln.

Wer hilft?

IHK (auch für nicht Kammermitglieder)
GHV ( https://www.facebook.com/groups/6434735295581 #

KfW Sonderprogramm 2020 *NEU*

Die Mittel für das KfW Sonderprogramm sind unbegrenzt. Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden. Anträge können über die Hausbank gestellt werden.
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

KfW-Schnellkredit 2020 *NEU*

Ziel des KfW-Schnellkredits 2020 ist es, mittelständische Unternehmen (mit 11 bis 249 Mitarbeitern) durch KfW-Darlehen in Höhe von 3 Monatsumsätzen pro Unternehmen bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 Euro mit einer Liquiditätshilfe zu unterstützen. Da eine schnelle Kreditvergabe erfolgen soll, stellt die KfW den Finanzierungspartner (Hausbank) zu 100 Prozent von der Haftung frei.
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Beteiligungsfonds des Landes

Für systemrelevante KMU bietet die L-Bank einen Beteiligungsfonds.
Durch eine Beteiligung am Unternehmen soll die Liquidität und die Kreditwürdigkeit hergestellt werden.
Welches Unternehmen als systemrelevant gilt, ist nicht abschließend geregelt.

Wer hilft?

L-Bank

Bestehende Förderinstrumente

Manchmal können auch die bestehenden Förderinstrumente weiterhelfen.

Bei bestehenden Förderkrediten, deren Tilgungsbelastung auf Grund Corona nicht mehr leistbar:

  • Bis zu 12 Monaten Tilgungsaussetzung
  • Tilgungsraten werden angepasst
  • Laufzeit bleibt unverändert
  • Zinssatz bleibt unverändert
  • Anträge ab sofort formlos.

Wer hilft?

Hausbank

Förderdarlehen der L-Bank

Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen#

Wer hilft?

Hausbank

Liquiditätskredit

  • Unternehmen bis zu 500 Mitarbeiter
  • Laufzeit 4 – 10 Jahre
  • Max 5 Mio., Einzelfall mehr
  • Kostenfreie vorzeitige Tilgung möglich

Wer hilft?

Hausbank

Gründungs- oder Wachstumsfinanzierung

  • Betriebsmittelfinanzierung
  • 5 Jahre Laufzeit fest
  • Keine vorzeitige kostenfreie Sondertilgung möglich

Wer hilft ?

Hausbank

Weiterbildungsfinanzierung 4.0

  • Qualifizierungsmaßnahmen zur Vermeidung von Kurzarbeit
  • Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen zur Anpassung neuer Digitalisierungs- oder Betriebsprozesse
  • Darlehenslaufzeit 3 – 5 Jahre
  • EUR 20.000,00 pro teilnehmenden Beschäftigtem

Alle Förderkredite können mit Kombi-Bürgschaften der Bürgschaftsbank flankiert werden #

// Die Liste wird ständig aktualisiert und erweitert. Rückmeldungen sind für uns an dieser Steller sehr wichtig.
// Kontakt: media@ghv-renningen.de